Berufsunfähigkeitsversicherung Verweisung konkret abstrakt
Bei BU Versicherungen sollte man darauf achten, ob in den Versicherungsbedingungen eine abstrakte oder konkrete Verweisung enthalten ist. Die Verweisungsklausel ist ein Teil der Definition der Berufsunfähigkeit, wie die Versicherung sie versteht. In den Versicherungsbedingungen definiert die Versicherungsgesellschaft, was sie unter vollständiger Berufsunfähigkeit versteht, und ob bei Verweisung in einen anderen Beruf keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisung unter anderem laut BU Test der Stiftung Warentest und Finanztest, weshalb nur BU Versicherungen ohne Verweisungsklausel in den Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich einbezogen werden sollten.
Definition der abstrakten und konkreten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist eine Verweisung in einen anderen Beruf möglich, liegt bei Verträgen mit Verweisungsklausel keine Berufsunfähigkeit vor. Die Versicherung wird in diesem Fall die vereinbarte Leistung nicht zahlen. Bei den Verweisungsklauseln in BU Versicherungsverträgen unterscheidet man zwei Arten der Verweisung: die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung. Ein Beispiel für eine abstrakte Verweisung ist etwa folgende Formulierung:
“Es liegt eine vollständige Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung, Körperverletzung oder eines vorzeitigen Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen bisher ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen ausüben kann, und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.”
Verweisung auf anderen Beruf bei Berufsunfähigkeit
Wenn es zur Berufsunfähigkeit kommt, hat die Versicherung bei einer solchen Formulierung in den Versicherungsbedingungen das Recht, den Versicherungsnehmer auf irgendeinen anderen zumutbaren und angemessenen Beruf zu verweisen und die Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer einen Arbeitsplatz für einen solchen Beruf im konkreten und praktischen Fall tatsächlich auch findet. Entscheidend ist allein der Nachweis der Versicherung, dass der Versicherungsnehmer theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Im Fall der abstrakten und theoretischen Möglichkeit einer anderen Berufsausübung wird die BU Versicherung die Leistung verweigern.
Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf ist lediglich eingeschränkt durch den Begriff der Zumutbarkeit und Angemessenheit. Der verwiesene Beruf muss der Ausbildung, den beruflich erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen. Auch muss der neue Beruf zu der bisherigen Lebensstellung passen. Das Gehalt wird ebenfalls berücksichtigt. Der verwiesene Beruf darf nicht wesentlich schlechter bezahlt werden. Allerdings ist diese Bedingung schon dann erfüllt, wenn ein bis zu 20 % geringeres Einkommen erzielt wird.
Mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf einen nur theoretisch möglichen anderen Beruf verwiesen. Ob der Versicherte in diesem Beruf tatsächlich einen Arbeitsplatz bekommt, hat keine Bedeutung. Das Risiko, einen Arbeitsplatz im neuen Beruf zu finden, trägt der Versicherte allein. Von der abstrakten Verweisung zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung. Ein Beispiel für eine konkrete Verweisung ist etwa folgende Formulierung:
“Es liegt eine vollständige Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung, Körperverletzung oder eines vorzeitigen Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen bisherigen Beruf auszuüben und außerdem nicht aktuell bereits eine andere Tätigkeit ausübt, die seinen Fähigkeiten und Erfahrungen entspricht und seiner bisherigen Lebensstellung angemessen ist.”
Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, bei der es nur um eine abstrakte Tätigkeit geht, die der Versicherungsnehmer theoretisch ausüben könnte, geht es bei der konkreten Verweisung um eine Tätigkeit, die der Versicherte tatsächlich, aktuell und konkret im BU Fall ausübt.
Zum Beispiel wenn ein Masseur in seinem ursprünglichen Beruf als Masseur berufsunfähig geworden ist, und anschließend freiwillig den neuen Beruf eines medizinischen Bademeisters ausübt. In diesem Fall wird die Versicherung auf den aktuell und konkret ausgeübten Beruf des Bademeisters verweisen und die Leistung der BU Rente verweigern oder kürzen.
Die konkrete Verweisung soll die Versichertengemeinschaft schützen. Wenn ein Versicherter im BU Fall ein Einkommen erzielt, ist er nicht oder nicht in voller Höhe auf die BU Rente angewiesen. Es soll verhindert werden, dass auf Kosten der Versichertengemeinschaft im Falle der Berufsunfähigkeit die Summe aus dem Einkommen im neuen Beruf und der BU Rente höher ausfällt als das Einkommen im alten Beruf vor der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisungsklausel
Verzichtet eine Versicherung sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung, leistet sie, wenn der vertraglich vereinbarte Beruf nicht ausgeübt werden kann. In diesem Fall wird nicht übergeprüft, ob ein anderer angemessener Beruf aktuell konkret ausgeübt wird oder theoretisch abstrakt ausgeübt werden könnte.Ein berufsunfähiger Gärtner zum Beispiel würde auch dann die volle vereinbarte monatliche BU Rente erhalten, wenn er in einem neuen Beruf als Innenausstatter arbeitet.
Das Vorhandensein oder der Verzicht einer Verweisungsklausel und welcher Art sie ist, ist also im Leistungsfall von entscheidender Bedeutung. Die Versicherungsbedingungen der BUV sollten daher vor Vertragsabschluss genau durchgelesen und dahingehend gründlich überprüft werden, ob und welche Verweisungsklausel die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet.
Von Nachteil für Versicherte ist sicherlich die abstrakte Verweisung. Eine empfehlenswerte BU enthält daher einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Dies ist in den neueren Tarifen seit 2010 meist schon üblich. Es gibt aber auch Angebote, die auf die konkrete Verweisung verzichten. Dafür müssen allerdings höhere BU Beiträge gezahlt werden. Wenn freiwillig ein angemessener neuer Beruf ausgeübt werden kann, ist es allerdings fraglich, ob eine Police mit Verzicht auf die konkrete Verweisung sinnvoll ist.
Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Verweisung im Test Vergleich
Besonders die Stiftung Warentest hat mit der Finanztest in ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich wichtige Informationen für Versicherungsnehmer hinsichtlich der Verweisungsklausel in BU Versicherungen herausgestellt. Daneben gibt es eine Vielzahl an Berufsunfähigkeitsversicherung Ratings und Rankings unter anderem von Fitch, Morgen & Morgen, Franke & Bornberg und weiteren, die sinnvolle Informationen beinhalten.
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