Berufsunfähigkeitsversicherung Prognose-Zeitraum
Damit im Falle der Berufsunfähigkeit die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist der in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte Prognosezeitraum. Unter der Prognosezeit versteht man die Dauer, für die der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig sein wird. Der Prognosezeitraum unterscheidet sich je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag und variiert zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Ein Attest vom Arzt bescheinigt die prognostizierte Dauer der Berufsunfähigkeit.
Es ist daher anzuraten, vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen hinsichtlich des vertraglich festgelegten Prognosezeitraums zu prüfen. Auch die Stiftung Warentest hat sich in ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung Test mit dem Prognosezeitraum der BU Tarife diverser Anbieter auseinandergesetzt und die Finanztest hat BU Versicherungen mit unterschiedlichen Prognosezeiten einem Vergleich unterzogen: Sinnvoll sind Berufsunfähigkeitsversicherungen mit kurzen Prognosezeiten.
Prognosezeitraum entscheidend für Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Der Prognosezeitraum wurde eingeführt, weil die Diagnose einer dauerhaften Berufsunfähigkeit in vielen Fällen nur sehr schwer ist. Die Einführung des Prognosezeitraums verschafft dem Versicherten Gewissheit und finanzielle Planungssicherheit. Wenn die durch den Arzt vorhergesagte Dauer der Berufsunfähigkeit den im Vertrag festgeschriebenen Prognosezeitraum unterschreitet, muss die Versicherung keine Leistungen erbringen, also auch keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Berufsunfähigkeit: Attest vom Arzt als Prognose
Bevor die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU Rente auszahlt, muss der behandelnde Arzt eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit abgeben. Der ärztlich attestierte Prognosezeitraum entscheidet darüber, ob die Versicherung leistet oder nicht. BU Tarife, die bereits bei einem Prognosezeitraum von 6 Monaten leisten, sind besonders leistungsstark und empfehlenswert.
Weniger vorteilhaft für die Versicherten sind Verträge, in denen längere Prognosezeiträume bis zu 3 Jahren vorgesehen sind. Oftmals wird der Prognosezeitraum gar nicht explizit genannt. Stattdessen findet man Formulierungen, bei denen in den Versicherungsbedingungen davon die Rede ist, dass der Versicherte “dauerhaft” oder “auf Dauer” nicht in der Lage sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet diese Formulierung implizit einen Prognosezeitraum von 3 Jahren.
BU Versicherungen mit kurzen Prognosezeiten sinnvoll
Bei vielen Erkrankungen, wie zum Beispiel Rückenleiden oder Depressionen, ist es einem Arzt aus medizinischen Gründen meist gar nicht möglich, für derart lange Prognosezeiträume ein Attest auszustellen. Vereinbarungen über lange Prognosezeiträume in den Versicherungsbedingungen sind daher für die Versicherten äußerst ungünstig und von Nachteil. Bei der Auswahl einer BU Versicherung sollte daher darauf geachtet werden, dass der Prognosezeitraum möglichst kurz ist und höchstens 6 Monate beträgt.
Zu dieser Empfehlung komt auch die Stiftung Warentest in ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung Test der vergangenen Jahre 2011 und 2012. Der Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich zeigt, dass BU Versicherungen in ihren Versicherungsbedingungen oftmals sehr unterschiedliche Pronosezeiträume aufweisen und empfiehlt eine BUV mit möglichst kurzer Prognose von z.B. sechs Monaten.
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