Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit

Definition der Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine monatliche Geldleistung, die ein Versicherter bei Berufsunfähigkeit bezieht. Dabei ist zwischen der Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden.

Seit 2001 gibt es den Begriff der Berufsunfähigkeit und damit auch die Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung im offiziellen Sprachgebrauch nicht mehr. Durch das seit dem 01.01.2001 geltende Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde der Begriff der Berufsunfähigkeit abgeschafft und durch den Begriff der vollen und teilweisen Erwerbsminderung ersetzt.

Für gesetzlich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gelten noch die alten Regelungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Reform von 2001. Wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten aber auch sie nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese entspricht nur noch der halben Vollrente, während die Berufsunfähigkeitsrente vor der Reform 2/3 der vollen Rente entsprach.

Damit gehört die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten und sinnvollsten Vorsorge Versicherungen überhaupt und der Abschluss eine BU Versicherung wird vor allem für junge Berufstätige empfohlen. Um die jeweils beste Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, sollte ein Vergleich der BU Versicherungen aus dem Test der Stiftung Warentest angefordert werden. Darin werden die BU Testsieger von Finanztest vorgestellt und bewertet.

Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne der alten Regelung ist nicht nur der erlernte bzw. ausgeübte Beruf maßgeblich, sondern auch jede andere berufliche Tätigkeit, die die versicherte Person körperlich und psychisch in der Lage ist auszuüben, und die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Ärztlicher Attest zur Feststellung der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit in diesem Sinne muss ärztlich attestiert werden. Das ärztliche Attest muss bestätigen, dass der Versicherte weder seinen erlernten bzw. ausgeübten Beruf noch einen anderen gleichwertigen und zumutbaren Beruf ausüben kann. Um den Grad der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit einer Person einschätzen und bemessen zu können, legt man die Leistung von Vergleichspersonen zugrunde, die über ähnliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen und als körperlich und geistig gesund gelten.

Bis 2001 galt ein Versicherter als berufsunfähig, wenn er weniger als die Hälfte der üblichen Leistungsfähigkeit der Vergleichspersonen erbringen konnte. Seit 2001 dagegen gilt als berufsunfähig, wer weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann.

Berufsunfähigkeit nach teilweise oder volle Erwerbsminderung

Für Versicherte, die nach dem 02.01.1961 geboren wurden, haben die alten Regelungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeit keine Gültigkeit mehr. Für sie gelten die neuen Regelungen einer teilweisen und vollen Erwerbsminderung.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte zwischen 3 und 6 Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann. Der Begriff der teilweisen Erwerbsminderung ist also der neue und korrekte Begriff der 2001 abgeschafften Berufsunfähigkeit.

Der neue Begriff der Erwerbsminderung impliziert zwei sehr wichtige Folgen. Die erste Folge besteht darin, dass ein Versicherter, der länger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gar keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt. Die zweite Folge ist, dass bei der Erwerbsminderungsrente weder der erlernte oder ausgeübte noch ein gleichwertiger Beruf relevant sind, sondern die mögliche Ausübung irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt.

Versorgungslücke bei teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente

Wem unter diesen verschärften Bedingungen eine teilweise oder volle Erwerbsminderung anerkannt wird, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente von durchschnittlichen 520 EUR im Monat bzw. eine volle Erwerbsminderungsrente von durchschnittlichen 734 EUR im Monat. Im Regelfall dürfte dies nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Versorgungslücke sollte durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Die Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei festgestellter Berufsunfähigkeit und ergänzt gegebenenfalls die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, so dass der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind die im Vertrag festgelegte Definition der Berufsunfähigkeit sowie der genannte Beruf ausschlaggebend zur Feststellung der Berufsunfähigkeit. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Ansonsten könnte er auf eine gleichwertige Tätigkeit verweisen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.

Feste und gestaffelte Berufsunfähigkeitsrente im Vergleich

Bei der Ausgestaltung der Verträge der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es verschiedene Varianten. Die meisten Gesellschaften zahlen ab einer Berufsunfähigkeit von 50% die volle vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Es gibt aber auch Gesellschaften, deren Leistungen gestaffelt sind. Bei einer Berufsunfähigkeit von 30% zum Beispiel werden nur 30% der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Bei einer Berufsunfähigkeit von 60% wird dann 60% der Berufsunfähigkeitsrente geleistet und bei einer Berufsunfähigkeit von 80% schließlich die volle Berufsunfähigkeitsrente.

Bei der Suche nach der passenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren verschiedenen Varianten der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung sind der Test und die Verbraucherinformationen der Stiftung Warentest und Finanztest eine wichtige Orientierungshilfe. In jedem Fall sollte ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich der Stiftung Warentest aus dem BU Test von Finanztest eingeholt und die besten BU Versicherungen mit günstigen Beiträgen und hoher Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit verglichen werden.

 

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